bne zur Novelle der GasNZV: Kabinett erleichtert den Bau neuer Gaskraftwerke - Netzzugang für neue Lieferanten bleibt kompliziert
Aus Sicht des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter e.V (bne) verbessert die am 19. Mai 2010 vom Bundeskabinett beschlossene neue Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) die Situation neuer Gaskraftwerksbetreiber. Für neue Gaslieferanten dagegen bleiben einige Hürden bestehen. Positiv sei, dass eine Kapazitätsreservierung durch Netznutzer nun für drei Jahre - und nicht nur, wie im Referentenentwurf vorgesehen, für ein Jahr - möglich sei. Auch die Reservierungsgebühren seien im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf drastisch abgesenkt worden. Die neuen Gaskraftwerksbetreiber würden außerdem endlich einen Anspruch auf Ausbau der Kapazität erhalten, der bisher in dieser Form gefehlt habe.
In anderen Punkten bleibe die Verordnung hinter den Erwartungen der Neuen Anbieter zurück: Netzbetreiber könnten neuen Gaslieferanten noch immer den Zugang zum Netz verweigern - und das nach einem vollkommen undurchsichtigen Verfahren, kritisierte der bne und forderte eine ersatzlose Streichung des § 49 des Kabinettsentwurfs.
Quelle: bne, 19.05.2010


