08.06.10 14:44 Alter: 2 yrs

BDEW zur Verabschiedung der Gasnetzzugangsverordnung im Kabinett: Gasnetzzugang mit Augenmaß gestalten

Mehr Rechtssicherheit für Netzbetreiber und Netznutzer bei der Einspeisung, Bilanzierung und Durchleitung von Erdgas erhofft sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) anlässlich der am 19. Mai 2010 vom Bundeskabinett verabschiedeten Gasnetzzugangsverordnung.

Positiv sei, dass die Verordnung jetzt bei den konkreten Instrumenten zur Schaffung von zusätzlichen freien Leitungskapazitäten ein Anreizsystem für die Netzbetreiber vorsieht. Damit würden die Risiken reduziert, die für die Netzbetreiber bei den vorgesehenen Möglichkeiten einer Überbuchung der Leitungskapazitäten und dem möglichen Rückkauf von Kapazitäten entstehen. Es sei außerdem grundsätzlich richtig, die Anschlussbedingungen für Kraftwerke und Speicher zu erleichtern. Allerdings stünden den in der Verordnung verankerten Netzausbauverpflichtungen bislang keine marktgerechten Investitionsbedingungen für die Fernleitungsnetzbetreiber gegenüber. Hier seien daher noch Nachbesserungen erforderlich.

Die Energiewirtschaft stehe weiter zu dem Ziel, die Zahl der Marktgebiete unter Beachtung der Kosten und dem für den Wettbewerb entstehenden Nutzen zu reduzieren. Dass die Verordnung jetzt eine Kosten-/Nutzenanalyse bei der Zusammenlegung von Marktgebieten vorgibt, wurde daher vom BDEW begrüßt.

Quelle: BDEW, 19.05.2010